Gibt es eine gesetzliche "Krankenversicherung?
Politiker verwenden gern
positiv besetzte Begriffe um nicht so günstige
Begriffe schön zu reden. Ganz besonders ist das
auf dem weiten Feld der Gesundheitspolitik der Fall.
Spitzenpolitiker aller Parteien schwadronieren da
im Wahlkampf von einer
guten oder sogar sehr guten Gesundheitsversorgung
für deutsche Kassenmitglieder, vergessen aber
zu erwähnen, daß sie ganz andere Inhalte
im betreffenden Gesetzbuch SGB V verankert haben.
Dort steht im § 12 explizit und unmißverständlich,
daß die Versorgung von Kassenversicherten nur
ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig,
das Notwendige nicht übersteigend, zu sein hat.
Daran müssen sich alle Beteiligten nach
dem Gesetz auch halten: "Leistungen, die nicht
notwendig oder unwirtschaftlich sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer
nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen".
Fachleute betonen, daß es sich bei der gesetzlichen
Krankenfürsorge nicht um eine "Versicherung"
im eigentlichen Sinne handelt, sondern um Kassen.
Eine Versicherung arbeitet mit Risikobewertung, Kapitaldeckung
und Altersrückstellungen.
Krankenkassen arbeiten dagegen nach völlig anderen
Prinzipien: Die Beitragshöhe
richtet sich nicht nach dem Erkrankungsrisiko, sondern
nach dem Einkommen. Kinder und nicht arbeitende Ehefrauen
sind beitragsfrei. Das
Geld wird nach dem Umlageverfahren "von der Hand
in den Mund" verwaltet. Folglich können
die Krankenkassen bei hoher Arbeitslosigkeit (damit
vielen Nichtbeitragszahlern) und steigender Lebenserwartung
pro Mitglied immer weniger bezahlen. Ohnehin wenden
die Kassen insgesamt nur etwa 15% ihrer Einnahmen
für die Behandlung von über 90 % aller Krankheitsfälle
im ambulanten Bereich auf. (04/11)
Deutsches Kassenwesen spart am falschen Ende
Trotz der chronisch schlechten Datenlage konnte retrospektiv
statistisch belegt
werden, daß bei Einschränkung der Arzneiverordnungen
im ambulanten Bereich die Krankenhauskosten in einer
engen Korrelation ansteigen. Eigentlich logisch: wenn
bei den heute verfügbaren qualitativ guten, nebenwirkungsarmen
und nur einmal täglich einzunehmenden Medikamenten
gespart werden muß, ist eine Versorgung mit
billigeren Medikamenten gleicher Wirkstärke (aber
z.B.ohne Retardierung) die Folge. Letztlich unterscheidet
sich bereits hierdurch die Behandlung eines Kassenversorgten
von der eines Privatversicherten. Politik und Krankenkassen
etablieren eine Zweiklassenmedizin, was öffentlich
negiert wird - aber: bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil!
Die Einnahmezuverlässigkeit
nimmt übrigens schon bei zweimal täglicher
Einnahme eines oder mehrerer Medikamente auf unter
50% ab. Es macht also durchaus Sinn, etwas teurere
Medikamente zu verordnen, die nur einmal täglich
eingenommen werden müssen. (Health Econ Study).
(07/01)
Expertenvorschläge
zur Entrümpelung der GKV vorgelegt
Den Kassenmitgliedern wird
ein gesundheitspolitisches Schlaraffenland vorgegaukelt.
Solidarprinzip und scheinbarer Vollversicherungsschutz
im Sachleistungssystem führen dazu, daß
den Versicherten der Zusammenhang von Leistung und
Gegenleistung nicht bewusst ist. Sie meinen, Gesundheitsleistungen
stünden zum Nulltarif zur Verfügung.
Die Anbieter sind Anreizen ausgesetzt, die sie dazu
verleiten, diese expandierende Nachfrage zu bedienen
und auszudehnen. Verschwenderisches Handeln und fehlende
Orientierung am Interesse der Patienten werden begünstigt.
Die Anpassungsfähigkeit des Systems an neue Herausforderungen
ist eingeschränkt oder kaum noch vorhanden.
Politiker haben hohe Anreize, eine Ausweitung sozialer
Leistungen als Aktionsparameter auf dem Markt für
Wählerstimmen einzusetzen. Ihr Wille, Einschnitte
im System oder eine vollständige Neuorientierung
vorzunehmen, ist entsprechend schwach ausgeprägt.
Eher werden sie Gesundheitsleistungen als Wahlgeschenke
verteilen.
Zwar bringen Gesundheitsgüter individuellen Nutzen,
jedoch werden die Kosten dem Kollektiv belastet. Das
führt bei steigenden Leistungsausgaben zu einer
Unterdeckung bei den Einnahmen und der Gegensteuerung
über Ausweitung der Mitgliedschaftspflicht (Bemessungs-
bzw. Freistellungsgrenze) und Erhöhung der Beitragssätze.
Also eine "Ausbeutung Aller durch Alle".
Zwangläufig kommt es zu mehr Missbrauch und einer
Aushöhlung des echten und wahren Solidarprinzips.
Gleichzeitig genügen Gesundheits-leistungen,
die sich aus einem solchen System speisen, nicht mehr
erstklassigen Qualitätsansprüchen, die nach
§ 12 SGB V auch garnicht gegeben sind.
Patienten und Leistungsträger
handeln rational in ihrer jeweils persönlichen
Sicht, ihnen können keine Vorwürfe gemacht
werden, wenn sie ihren persönlichen Nutzen im
Rahmen der geltenden Regelungen suchen und ihn optimieren
wollen. Das entspricht dem Wesen einer freiheitlich-marktwirtschaftlich
geordneten Gesellschaft in den anderen Bereichen unserer
Volkswirtschaft. Es wäre schizophren, wenn Menschen
zum Wohle des Gesund-heitswesens nicht eigennutzorientiert
handeln würden. Weder dem Arzt, der sein Einkommen
so erwirtschaften muss, noch dem Patienten, der möglichst
gute und zahl-reiche Leistungen in Anspruch nehmen
möchte, ist daher ein Vorwurf zu machen.
Zu kritisieren sind
die Regelungsstrukturen unseres Gesundheitswesens,
die das eigennutzorientierte Verhalten in falsche
(verschwenderische) Bahnen lenken. Nach aktuellen
Berechnungen gehen
der GKV jährlich mehr als 30 Mrd. EUR für die beitrags-freie
Mitversicherung von Kindern und Familienangehörigen
verloren. Die Ausgaben für Fremdleistungen (das sind
Leistungen die eigentlich der Staat erbringen müßte,
die er jedoch auf die Sozialkassen abgeschoben hat)
belaufen sich auf rund 2 Mrd. EUR im Jahr. Nach Ansicht
von Gesundheitsexperten wären die Kassenbeiträge
sofort um mehr als 8% zu senken, wenn der Staat
seine originären Aufgaben und Leistungen nicht den
gesetzlichen Krankenkassen ohne Finanzausgleich aufbürden
würde. Ein weiteres Einsparpotential bestünde
durch drastische Einschränkung der Kassenverwaltungskosten,
z.B. durch Zusammenlegung auf eine Kasse pro Bundesland.
Die Bundesregierung hat es selbst in der Hand, das
Investitionsklima zu verbessern und die hohe Arbeitslosigkeit
zu senken, wenn sie bereit ist, auch einen unangenehmen
Weg zu gehen. (01/06)
Warum scheuen Gesundheitsminister
und Kassen den mündigen Patienten?
Was das Kassen-BMG-Kartell "gesetzliche Krankenversicherung"
nennt, ist nichts anderes als eine Umlagekasse, die
ganz nach Belieben der Regierung mal mehr mal weniger
Leistungen für den kranken Patienten gewährt.
Mit der Angst vor
Krankheit werden gesunde und kranke Menschen zwangsweise
einer unkontrollierten und unkontrollierbaren Übermacht
von gesetzlich geschützten Kassen und betriebsgeheimnis-geschützen
Geschäftemachern ausgeliefert. Dies ist eine
absurde Verkennung des Marktes, der gleichstarke und
gleichinformierte Partner voraussetzt. GKV-Mitglieder
sind schlecht informiert, und sie sind damit niemals
gleichstark. Im Verhältnis von Kasse und GKV-Mitglied
ist nur einer "angezogen": nur die Kasse
hat die Hosen an, der Patient ist vor der Kasse nackt,
denn die Kasse kennt seine gesamte Einkommenssituation,
der Patient weiß nur, was ihm seine Kasse aus
den Taschen gezogen hat. Sein einziges Feigenblatt
ist die Chipkarte, und damit sind die Verhandlungsbedingungen
des GKV-Patienten als angeblich Versichertem
abschließend definiert.
Die Kassen wollen den Patienten mit Feigenblatt als
Puffer zwischen ihrem gnadenlosen Abkassieren inklusive
MDK und jeder Menge gutdotierter Posten und andererseits
dem gnadenlosen Einschränken, Budgetieren, Regressieren
der Ärzte, von denen die Patienten im Krankheitsfall
den Gegenwert für ihre Einzahlungen
erwarten (inklusive dem
"Ihre-Kasse-bezahlt-alles-Geschwätz"
im Ohr).
Das Sachleistungssystem mit seinen Chipkarten ist
nichts anderes als ein Akt der Feig-heit von Kassen
und Politikern, die sich vor der Kontrolle der Patienten
als Gleichrangigem und gleich Informiertem verstecken
wollen.
Es ist die Feigheit von Kassenführern wie Politikern,
sich vor einem Patienten verstecken zu müssen,
sobald dieser statt einer lächerlich wirkenden
Chipkarte eine Arztrechnung oder Krankenhausrechnung
in der einen Hand hält und diesem seine monatlichen
Kassen-abzüge gegenüber stellt. (gekürzt
nach Dr. E.Vecera 5/07)
Weshalb verlassen
Ärzte das Kassensystem und wandern aus?
Das Honorar der Kieferorthopäden
wurde von einem Tag auf den anderen um mehr als 30%
gekürzt. Die Ausgangslage war vermutlich ein
noch ausreichendes Niveau. Dadurch verfügten
Sie zunächst über ein gewisses finanzielles
Polster, um bei einem vertragslosen Zustand nicht
sofort den persönlichen Konkurs anmelden zu müssen.
Bei den Humanmedizinern sieht es dagegen völlig
anders aus. Sie stehen heute am vorläufigen Ende
eines längeren Ausblutungsprozesses. Über
finanzielle Reserven vefügen sie schon lange
nicht mehr. Die stark zunehmende Insolvenzrate ist
ein klares Indiz dafür, daß das Honorar
noch nicht einmal die laufenden Kosten decken kann.
Der reale Leidensdruck dürfte dementsprechend
bei den Humanmedizineren erheblich höher liegen
als bei den Kieferorthopäden. Ein Teil der Kieferorthopäden
hat beschlossen, dass sie gar nicht erst in die Nähe
der Pleite kommen wollen und sind aus dem Kassen-system
ausgestiegen. Die Übrigen meinen, es irgenwie
noch zu schaffen.
Diejenigen, die im Kassensystem weiter machen (müssen),
werden versuchen, durch Mehrarbeit ein höheres
Einkommen zu erwirtschaften. Sie arbeiten 80 Wochenstunden
und mehr, um dieses Ziel zu erreichen. Aber ebenso
wie der Hamster im Rad werden sie niemals ankommen.
Da durch dieses Verhalten das zur Verfügung stehende
Gesamt-honorar real fällt, werden schließlich
alle Kassenärzte (gemeinsam) verlieren, denn
ihre Kosten steigen bei diesem Verhalten an.
Während die Kassenärzte immer mehr in eine
finanzielle Schieflage kommen, behaupten ihre Funktionäre,
sie kümmerten sich um deren Belange. In Wahrheit
tun sie aber nichts, nein: sie schaden den Ärzten
sogar, indem sie zu dieser Leistungsausweitung aufrufen,
keine effektiven Honorarverhandlungen führen,
den Ärzten immer mehr unbezahlte Auf-gaben übertragen
und in ihrem Namen (aber ohne Mandat) Kostenübernahmeerklärungen
z.B für die eGCard
abgeben.
In dieser Situation mit schwacher Vertretung der Ärzteinteressen,
dem Aufbau immer neuer Bürokratiemonster und
Zahlung von Mickerhonoraren, die eine gesunde Existenz
nicht garantieren können, sehen junge Kollegen
ihre persönliche Chance eher im Ausland. Schade
um dieses gut ausgebildete Potential an jungen Kollegen,
die dem deutschen Gesundheitswesen in spätestens
10 Jahren schmerzlich fehlen werden. (12/04)
Ärzte verlieren Milliarden durch eCard
Die eCard wird von Kassen, Privatversicherungen,
Gesundheitsministerium und den Verwaltungsfunktionären
bei KBV und KVen sehnlichst herbeigewünscht.
Die IT-Industrie hat mutmaßlich Millionen
gezahlt um deren Entscheidung zu erleichtern. Nun
zeigt das Booz Allen Hamilton-Gutachten wer gewinnt
und wer verliert. (2/08)
Kostenerstattung für alle Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen
Die Wahl zur Kostenerstattung
(KE) steht allen
Mitgliedern einer gesetzlichen Kranken- kasse
(GKV) seit dem 01.04.2004 gemäß Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) nach DEREN freier Entscheidung offen. Ab
01.04.2007 wurde die Wahl zur KE vom Gesetzgeber
nochmals erleichtert. Leider wird der Wille des
Gesetzgebers eher schleppend umgesetzt, weil viele
Kassenmitglieder die Vorteile dieser Regelung
noch nicht kennen bzw. erkennen. Für einen
relativ geringen Jahresbeitrag (inklusive Selbstbehalt)
ist man als Kassenmitglied ein vollwertiger Privatpatient,
unter Umständen also besser dran als ein
Beamter mit Beihilfe und schmaler Zusatzversicherung.
Was bedeutet das für
den Patienten? Er bekommt wie jeder Privatpatient
bei allen Fachärzten einen zeitnahen Behandlungstermin.
Der Arzt muß keine einschränkenden
Budgets beachten, er kann das optimale Medikament
auswählen und muß keine Kompromisse
bei der Behandlung eingehen. Die staatlich vorgeschriebene
ausreichende wird zur guten/sehr guten
Behandlung. Leistungen, die von den Kassen nicht
getragen werden, bezahlt eine Zusatzversicherung,
weshalb auch ältere Erwachsene mit Krankheiten
durchaus von der KE profitieren können. Patienten
sind nicht mehr von Politikerentscheidungen abhängig,
die die Kassenleistungen je nach Kassenlage per
Gesetz einschränken. Die leidigen 10 EUR
Kassengebühr müssen nicht vor Behandlungsbeginn
entrichtet und die Kassenchipkarte muß nicht
vorgelegt werden. Schließlich bekommt jeder
Patient eine transparente Rechnung über die
von ihm veranlaßten Leistungen des Arztes,
so wie das im Rest Europas üblich und normal
ist.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, daß die Kassen
ihre Mitglieder informieren müssen, oftmals
wird das jedoch vermieden, weil die KE für
Kassenmitarbeiter Mehrarbeit bedeutet. Möglicherweise
sind den Kassen auch ihre geringen Erstattungsbeträge
peinlich, die sie als Arzthonorar zahlen. Manches
Mitglied fragt sich nach der ersten Abrechnung,
in welchen Kanälen seine hohen Monatsbeiträge
versickern. Nach Inkrafttreten des neuen "Reform"gesetzes
wurde festgelegt, daß ab 01.04.07 der behandelnde
Arzt auf mögliche Folgen bei der Wahl zur
KE hinweisen muß. Die Kassenmitglieder können
wählen, ob sie nur für ambulante und/oder
für stationäre Behandlung die KE wählen.
Es kann auch entschieden werden, daß nur
die Kinder oder nur ein Erwachsener die KE praktizieren
wollen. Man ist jedoch für mindestens 1 Jahr
an seine Entscheidung gebunden.
Pauschal kann man raten: wer
die KE wählt, sollte wegen der sehr sinnvollen
Zusatzversicherung jung und/oder (noch) gesund
sein. Die Monatsbeiträge der Zusatzversicherung
liegen für Kinder teilweise unter 10 EUR,
sind aber auch für ältere Erwachsene
im erschwinglichen Rahmen.
Für ein Kostenerstattungsprinzip plädiert
die vorsitzende Richterin am Landessozialgericht
in Celle, Ruth Schimmelpfeng-Schütte, in
der Süddeutschen Zeitung (Auszüge):
"Das Sachleistungsprinzip, dessen Schutz
heute der Aufrechterhaltung althergebrachter Einrichtungen
und Zustände und weniger den Kassenversicherten
dient, entmündigt den Patienten. Schon deshalb
sollte das Sachleistungsprinzip vom Kostenerstattungsprinzip
abgelöst werden." Dadurch könne
auch Transparenz in das Dunkel der GKV gebracht
werden, der Kassenversicherte hätte erstmals
die Möglichkeit zu sehen, welche Kosten seine
Behandlung verursacht und auch die Krankenkassen
könnten sehen, welche Kosten im konkreten
Behandlungsfall angefallen sind. "Das
alles würde erreicht ohne die höchst
zweifelhaften Chipkarten (eGCard), die
datenschutzrechtlich höchst bedenklich
persönliche und medizinische Daten Dritten
offenbaren und den Versicherten zum gläsernen
Patienten machen", betont die Juristin. "Europa-kompatibel
ist die GKV aber nur mit Kostenerstattungsprinzip.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
wird es mit sich bringen, dass Deutschland das
Sachleistungsprinzip zugunsten des Kostenerstattungsprinzips
aufgeben muss."
Eine Gesundheitsreform wird nach Ansicht von Schimmelpfeng-Schütte
langfristig nur erfolgreich sein, "wenn die
GKV in eine Grundversicherung mit privaten Zusatzversicherungen
(oder Basisversorgung und Wahlleistungen
oder Vertrags- und Wahlleistungen) umgestaltet
wird". Die Einführung von Grundversorgungselementen
müsse allerdings mit deutlichen Beitragssenkungen
einhergehen. "Bei einem Beitragssatz von
15 Prozent sind viele nicht in der Lage, Wahlleistungs-Versicherungen
abzuschließen." Auch müsse
darauf geachtet werden, welche Ziele die Ausgrenzung
von Leistungen aus der GKV verfolgt. Der Vorschlag,
private Unfälle aus der GKV auszugliedern
und statt dessen die Beiträge zu senken,
bewirke letztlich lediglich eine Senkung des Arbeitgeberanteils
am Beitragsaufkommen, weil sich Arbeitgeber an
einer privaten Unfallversicherung nicht beteiligen
müssten. (7/05).
Privat Vollversicherte verlieren beim Wechsel
Altersrückstellungen
Leider
hat bisher keine Bundesregierung den gesetzlichen
Rahmen dafür geschaffen, bei einem Wechsel
zu einer anderen Versicherungsgesellschaft die
Mitnahme der bis dahin aufgelaufenen Altersrückstellungen
zu regeln.
Ein
Privatversicherter ist auf Gedeih und Verderb
an seine Versicherungsgesellschaft gebunden, auch
wenn diese Jahr für Jahr ihre Monatsbeiträge
im zweistelligen Bereich anhebt und gleichzeitig
klotzige Gewinne an die Anteilseigner ausschüttet.
Die Verbraucherrechte der Privatversicherten werden
durch Untätigkeit der Regierung(en) mit Füßen
getreten. Konkurrenz unter den Versicherungen
könnte, nicht nur für Neukunden (die
mit extrem niedrigen Beiträgen geködert
werden, um ihnen später saftige Aufschläge
zuzumuten), sondern auch für Altkunden zu
interessanten Angeboten führen.
Bislang
können die Altersrückstellungen nur
beim Wechsel in einen anderen Tarif der gleichen
Versicherungsgesellschaft mitgenommen werden.
(01/06)
Was ist Solidarität im Gesundheitswesen?
Die originäre Solidarität
in der gesetzlichen Kassenversorgung ist die zwischen
Gesunden und Kranken: alle Mitglieder einer
Versichertengemeinschaft, also auch die Gesunden,
zahlen in eine gemeinsame Kasse ein, damit Erkrankte
davon behandelt werden können.
Deutschland hat zusätzlich
noch die "Solidarität" der Personen
mit höherem und niedrigerem Einkommen in
das System implementiert. Die Umverteilung von
höheren zu niedrigeren Einkommen ist jedoch
originäre Aufgabe der Finanzgesetzgebung.
In der Krankenversicherung ist diese Umverteilung
nicht sinnvoll. Sie dient nur dem Interesse eines
überbürokratisierten Staates und den
Parteien, die sich "Solidarität"
auf die Fahnen geschreiben haben. Der Staat befreit
sich von seiner Leistungspflicht, damit mehr Geld
z.B. für Staatsverwaltung, Kriegsspiele in
Hinterasien und überdimensionierte Parlamente
vorhanden ist. Wer möchte, kann mit freiwilligen
Spenden Bedürftige unterstützen, Zwangsunterstützung
ist aus unserer Sicht jedoch abzulehnen. Näheres
unter Kopfpauschalen.
(01/06)
Verwaltung der Chroniker-Programme DMP kostet
Milliarden und bringt nichts
Chronisch erkrankte Menschen
stellen in Deutschland etwa 20% aller Versicherten,
verursachen aber gleichzeitig 80% aller Kosten
im Gesundheitswesen. Zur besseren Vorbeugung vor
teuren Spätfolgen wurden sogenannte Chroniker-Programme
vom Bundesgesundheitsministerium angeordnet. Dadurch
sollen bei verbesserter Betreuung weniger Kosten
entstehen. Damit ein Anreiz entsteht, DMP's überhaupt
einzurichten, wurde den Kassen ein Anspruch aus
dem Risikostrukturausgleich in Höhe von etwa
5.000 EUR pro Person und Jahr in Aussicht gestellt.
Schlecht wirtschaftende Kassen sahen hier ihre
Möglichkeit, von den gut wirtschaftenden
Kassen hohe Finanztransfermittel zu erlangen.
Schon nach wenigen Jahren
bescheinigen Experten der Unternehmensberatung
McKiney den Kassen, daß sie allein für
die Verwaltung der Chronikerprogramme bis zu 8
Mrd. EUR ausgeben, ohne daß dafür auch
nur ein Patient besser behandelt wird. Die Milliarden
werden also ohne Effekt zwischen den profitablen
und nicht profitablen Kassen hin- und hergeschoben.
Schwere Krankheitsfälle sind eher störend
- leichte Fälle, die eigentlich nicht in
die Programme gehören, jedoch profitabel.
Der von der Regierung
ausgerufene "Wettbewerb"
zwischen den Umlagekassen wird ins Gegenteil verkehrt.
Wer am cleversten abzockt, hat gewonnen. Leider
gehören schwerkranke Patienten nicht zu den
Gewinnern in diesem Spiel. Sie
möchten mehr erfahren?... (12/06)
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