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Deutsche
Ärzteunion SIGNA neu gegründet
Die Deutsche
Aerzteunion-SIGNA wurde am 28.11.09 in Leipzig als
syndikale Interessen gemeinschaft niedergelassener Ärzte
und Zahnärzte gegründet. Im Gedenken an Dr. H.
Hartmann und seinen Leipziger Verein (dem späteren
Hartmannbund) fand das Ereignis an diesem historischen Ort
statt. Hartmanns Aufruf vom 08.09.1900 ist heute genauso
aktuell wie damals: die niedergelassenen Ärzte brauchen
endlich eine starke Interessen- vertretung. Die Kassenärztlichen
Vereinigungen sind als KdÖR der direkten Weisung des
Gesundheitsministeriums unterworfen und müssen die
staatlichen Vorgaben umsetzen. Bundes- und Landesärztekammern
tun alles mögliche außer sich um die Belange
der Niedergelassenen zu kümmern: eine Neufassung der
GOÄ (amtliche Gebührenordnung für Ärzte)
hat die Bundesärztekammer in den vergangenen 20 Jahren
nicht hinbekommen. In dieser Zeit mußte die Ärzteschaft
einen Einnahmenrückgang um über 40% hinnehmen.
(12/09)
Kassenärzte
sind defacto Angestellte der Kassen
Nach Schnetzer ist
der Vertragsarzt kein Unternehmer und kein Freiberufler. Diese
Freiberuflichkeit gilt nur in Beziehung zu seinen Privatpatienten
als Kassenarzt ist er Angestellter innerhalb vorgegebener
Strukturen, auch wenn ihm das nicht passen sollte. Die Rechtsprechung
der Sozialgerichte hat zunehmend klar gemacht, dass der Vertragsarzt
keinen Anspruch auf angemessene Vergütung besitzt, ja
Dienstleistungen erbringen muss, die nachgewiesenermaßen
unwirtschaftlich und nicht kostendeckend sind.
Zwar verlangt das Führen einer Praxis unternehmerische
Fähigkeiten, aber ein Unternehmer ist man deshalb noch
nicht. Der größte Teil unternehmerischer Tätigkeiten
sind dem Vertragsarzt qua Berufs- oder Sozialrecht untersagt.
Demgegenüber unterliegt der Vertragsarzt einer Reihe
gravierender Einschränkungen. Es ist für die meisten
Ärzte wahrscheinlich unerträglich, der Wahrheit
ihrer faktischen Abhängigkeit direkt ins Gesicht zu sehen,
und insofern haben sie kein Interesse an der Aufdeckung dieses
Missverständnisses. Hier liegt eine grandiose Selbsttäuschung
vor und ein wichtiger psychologischer Faktor der ärztlichen
Selbsteinschätzung, der angemessen reflektiert gehört.
Mehr unter diesem Link: Deutsches
Ärzteblatt (Ruebsam-Simon: 2002;99) (8/08)
Wettbewerbswidrige
Vorteile für MVZ
Gemeinschaftspraxen und damit auch MVZ à la DDR-Polikliniken
erhalten für die gleiche Leistung etwa 20% mehr Grundhonorar
als Ärzte, die in einer Einzelpraxis arbeiten. Damit
soll das derzeit noch bestehende System von mehr oder weniger
freiberuflich tätigen Ärzten in eigener Praxis zerstört
werden. Bevorzugt man einen Partner im "sozialistischen
Wettbewerb" durch Besserstellungen auf Kosten eines Anderen,
so ist das selbstver-ständlich kein echter Wettbewerb,
der sich bekanntlich nur in Freiheit voll entfalten kann.
Verschiedene ärztliche Berufsverbände haben angekündigt,
gegen diese neue Praxis der aktuellen Regierung zu klagen,
weil es für freie Ärzte in Einzelpraxis eine Enteignung
bedeutet.
Der Strategieplan ist im GMG nachzulesen und wird durch entsprechende
Äusserungen von Politikern und selbsternannten "Fachleuten"
à la Lauterbach bestätigt: zuerst werden die Einzelpraxen
weiter geschwächt, eliminiert oder in GP/PG/MVZ gedrängt.
Danach werden diese kleinen Einheiten noch mehr als bisher
gezwungen, zentrale Leistungen unter Kostendeckung zu erbringen,
so ähnlich wie das bei den Krankenhäusern schon
jetzt zu beobachten ist. In einer dritten Phase bleiben nur
noch Großeinheiten (unter Führung der Klinikgroßkonzerne)
übrig, die sich vermeintlich von Politik und Kassen besser
steuern lassen. Auffällig und bezeichnend ist die Verflechtung
dieser Konzerne mit Politikern und hohen Beamten des Gesundheitsministeriums.
Durch eine Zentralisierung und Gleichschaltung wird es auf
Dauer jedoch eher zu höheren Kosten als zu Rationalisierungsgewinnen
für unser Gesundheitssystem kommen. Eine Verweigerung
von heute noch gewährten Leistungen wird zu Rationierung
führen. Die MVZ sind bisher völlig den Beweis schuldig
geblieben, daß sie wirtschaftlicher, schneller und besser
für die Patienten sind. Gespannt ist die Redaktion schon
heute auf die Ausflüchte der Verantwortlichen, wenn die
betroffenen Patienten wegen unzureichender Behandlung, langer
Anfahrtwege usw. aufbegehren. (2/05)
Zahlen
zu Programmierter Krankheitsverwaltung
Seit 2003 ist eine Einschreibung
von Diabetes-Patienten in das DMP Diabetes möglich. Weitere
DMP (Disease Management Programme = Programmierte Krankheitsverwaltung)
sind bereits im Angebot der kranken Kassen oder sollen dazu
kommen. Alle diese Maßnahmen sollen nach Lesart der
Kassen eine vorgeblich unzureichende Versorgung chronisch
kranker Patienten beseitigen. In Wahrheit werden damit Gelder
von gut aufgestellten Kassen zu Pleitekassen verschoben -
mit dem geplanten Gesundheitsfonds ab 2009 sollen die DMP
dann folgerichtig auch wieder abgeschafft werden.
Damit den Kassen pro eingeschriebenem
Patient und Jahr bis zu 6.700 EUR (2006) aus einem "Risikostrukturausgleich"
(RSA) zufließen, werden die Kassenmitglieder mit einem
Erlaß der Kassengebühr und anderen finanziellen
Wohltaten geködert. Demgegenüber erhält ein
Arzt für die Ersterfassung 25 EUR, für jede Folgedokumentation
15 EUR. Die betreffenden Kassenmitglieder entscheiden sich
mit dem DMP für eine pauschale kassenärztliche Versorgung
auf niedrigem Niveau.
Unsere Kritik: Nach Ansicht führender Experten wird
die Behandlungsqualität mit bürokratischer Verwaltung
eben nicht verbessert, vielmehr fließen noch mehr Finanzmittel
in den Verwaltungssumpf ab und fehlen dann bei der eigentlichen
Behandlung.
Im Jahre 2004 wurden 16,1 Mrd. EUR über den RSA verschoben,
das meiste Geld (13,1Mrd.) ging an die AOK. Wettbewerb
der Kassen? Kann es gar nicht geben!
Politikersprüche entlarven sich meist von selbst.
Zum Vergleich: für die gesamte ärztliche
Behandlung aller Kassenangehörigen stand im gleichen
Jahr der Betrag von 21,4 Mrd. EUR zur Verfügung. Im Vergleich
zu 1970 müßten für die ärztliche Behandlung
31,9 Mrd. EUR zur Verfügung stehen. Die Kassenärzte
werden somit jährlich vergleichsweise um 10,5 Mrd. EUR
unterbezahlt. (01/08)
Grundparameter
für ausgewogene Gesundheitspolitik
Den Kassenmitgliedern wird ein gesundheitspolitisches Schlaraffenland
vorgegaukelt. Solidarprinzip und Vollversicherungsschutz im
Sachleistungssystem führen dazu, dass ihnen der Zusammenhang
von Leistung und Gegenleistung nicht bewusst ist. Sie meinen,
Gesundheitsleistungen gäbe es zum Nulltarif.
Die Anbieter und Leistungsträger (z.B. Ärzte) sind
Anreizen ausgesetzt, die sie dazu verleiten, eine expandierende
Nachfrage zu bedienen und weiter als notwendig aus-zudehnen.
Verschwenderisches Handeln und fehlende Orientierung am Interesse
der Patienten werden begünstigt. Man sollte jedoch bei
aller Kritik nicht den haftungs-rechtlichen Aspekt für
derartiges Handeln unbeachtet lassen.
Die Anpassungsfähigkeit des Systems nach SGB V an neue
Herausforderungen ist jedenfalls eingeschränkt bzw. kaum
noch vorhanden.
Politiker haben hohe Anreize, eine Ausweitung sozialer Leistungen
als Aktionsparameter auf dem Markt für Wählerstimmen
einzusetzen. Ihr Wille, Einschnitte im System vorzunehmen
oder eine vollständige Erneuerung einzuleiten, ist entsprechend
schwach ausgeprägt. Eher werden sie das System bewahren,
Gesundheitsleistungen als Wahlgeschenke verteilen und das
Anspruchsdenken der Versicherten fördern.
Zwar bringen Gesundheitsgüter individuellen Nutzen, jedoch
werden die Kosten dem Kollektiv belastet. Das führt bei
steigenden Leistungsausgaben zu einer Unterdeckung bei den
Einnahmen und der Gegensteuerung über Ausweitung der
Mitgliedschaftspflicht (Bemessungs- bzw. Freistellungsgrenze)
und Erhöhung der Beitragssätze. Also eine "Ausbeutung
aller durch alle". Zwangläufig kommt es zu mehr
Missbrauch und einer Aushöhlung des "echten und
wahren" Solidarprinzips. Gleichzeitig genügen Gesundheitsleistungen,
die sich aus einem solchen System speisen, nicht mehr erstklassigen
Qualitätsansprüchen.
Patienten und Leistungsträger handeln rational in ihrer
jeweils persönlichen Sicht, ihnen können keine Vorwürfe
gemacht werden, wenn sie ihren persönlichen Nutzen im
Rahmen der geltenden Regelungen suchen und ihn natürlich
zu optimieren bestrebt sind. Das entspricht dem Wesen einer
freiheitlich-marktwirtschaftlich geordneten Gesellschaft in
den anderen Bereichen unserer Volkswirtschaft. Es wäre
wohl schizophren, wenn Menschen zum Wohle des Gesundheitswesens
nach SGB V in diesem Teilbereich ihres Lebens nicht eigennutzorientiert
handeln würden. Weder dem Arzt, der sein Einkommen so
erwirtschaften muss, noch dem Patienten, der möglichst
gute und zahlreiche Leistungen in Anspruch nehmen möchte,
ist daher ein Vorwurf zu machen. Zu kritisieren sind die Regelungsstrukturen
unseres Gesundheits-wesens, die das eigennutzorientierte Verhalten
in falsche Bahnen lenken, die - volkswirtschaftlich gesehen
- Verschwendung bedeuten.
Auszug aus: Oberender/Fleischmann: Gesundheitspolitik
in der sozialen Marktwirtschaft. (2/06) Hier
noch ein wichtiger Link:
Lenin und der Kassenarzt
Vortrag des bekannten Rechtsanwaltes Carlos A. Gebauer.
Nackte
Zahlen zu Kasseneinnahmen und -ausgaben
Von Regierung, Bundesgesundheitsministerium und Kassen wird
die Legendenbildung von teuren, immer weiter ansteigenden
Arzthonoraren betrieben, die aufgrund eigener Zahlen aus dem
BM für Gesundheit nicht haltbar ist. Mit dieser perfiden
Methode will man die niedergelassenen Ärzte als Preistreiber
des jetzigen Gesundheitssystems verunglimpfen, während
die wahren Preistreiber bzw. Geldvernichter gut dastehen sollen.
Die Ausgaben für
alle niedergelassenen Ärzte stiegen nach der BMG-Statistik
im genannten Zeitraum um 19% an, sind real jedoch um
15% gefallen. Wenn der Kosten- anstieg hinzugerechnet
wird, ergibt sich ein realer Verlust von etwa 25% für
die Ärzte.
Die Kasseneinnahmen stiegen im genannten Zeitraum um
55%, real um 19%. Die Aufwendungen für die Kassenmitarbeiter
stiegen real um 12%.
Die Verwaltungskosten der Kassen stiegen im
gleichen Zeitraum um 72% (von 4.7 auf 8.1 Mrd.EUR lt.Statistik
des BMG).
Somit steht fest: während
die Kasseneinnahmen steigen werden die Ausgaben für Arzthonorare
immer weiter gekappt, damit für die Kassen für sich
selbst mehr abzweigen können. Immerhin verdient so mancher
Kassenvorsitzende mehr als der deutsche Bundeskanzler.
Die niedergelassenen Ärzte haben also nicht nur den Arztzahlzuwachs
von 30%, sondern zusätzlich eine reale Honorarminderung
verkraften müssen. Wenn der Kassenverwaltungs-wasserkopf
abgeschafft würde, stünden mehr als 14 Mrd.EUR
für die Behandlung von Patienten zur Verfügung
- bei gleich guter Verwaltung!
Jedoch: unter Ulla
Schmidt wird die Verwaltung und Bürokratie kostenträchtig
auf neue Höchststände zumarschieren: ein "Gesundheitsfonds"
soll 2009 kommen. Die Kassen haben zum Januar 2007 vorsorglich
ihre Beiträge drastisch angehoben. So spart man in Deutschland
Geld - oder: ein Lehrstück aus Schilda.
Anmerkung: die Geldentwertung betrug zwischen 1950
und heute fast 80%, der EURO hat seit Einführung 2002
etwa 40% seiner Kaufkraft verloren. Um
die Staatsverschuldung abzutragen, bräuchte Deutschland
mehr als 10.000 Jahre (Dr. Martin Weiss) (1/07).
Ärzte zahlen Medikamentenkosten
ihrer Patienten
Schon seit Jahren werden
Ärzte, die ihre Kassenpatienten mit modernsten Medikamenten
behandeln, von den Kassen zur Kasse gebeten: angeblich
zu teuer verordnet, für Kassenpatienten soll es doch
per Gesetz nur vom Billigsten sein, ein sogenannter Regreß
wird ausgesprochen: der Arzt muß den Preis dieser Medikamente
als Strafe an die Kasse zahlen.
Die Gesundheitsbürokraten der KVen, kranken Kassen und
des BMG versuchen mit allen nur erdenklichen Mitteln das nicht
mehr finanzierbare System des deutschen Gesundheitswesens
zu konservieren und verfallen zu Lasten der Ärzte entsprechend
ihrer bürokratischen Tradition in so aberwitzige Auswüchse
wie den § 106 SGB oder das neue AVWG mit Bonus/Malus-System.
Weshalb sollen Ärzte durch Einkommensverluste dafür
bestraft werden, daß sie hochwirksame aber deswegen
auch sehr teure Medikamente einem schwerkranken
Patienten nicht vorenthalten? Und das bei unverhältnismäßig
hohen Verwaltungskosten der Kassen (es gibt mehr Kassenangestellte
als behandelnde Ärzte!).
Weil ein Großteil der vorhandenen Finanzmittel von einer
überbordenden Verwaltungsbüro-kratie blockiert bzw.
aufgezehrt wird, bleibt für die eigentliche Behandlung
der Patienten nicht mehr viel übrig. Die behandelnden
Ärzte sollen nach dieser Lesart notwendige teure Therapien
aus ihrem eigenem Einkommen finanzieren!
Mit dem Kontrollinstrument eCard erwächst der sozialbürokratischen
Verwaltung aus KVen und kranken Kassen sowie dem Bundesgesundheitsministerium
ein aus deren Sicht optimales Instrument, um in Zukunft das
gesamte Therapieverhalten der Ärzte über das elektronische
Rezept zu kontrollieren. Anstatt ihre Kräfte für
die Behandlung der Patienten einzusetzen, müssen die
Ärzte ihre Ressourcen für lückenlose Dokumentation
der Praxisbesonderheiten verschleudern, um spätere Regresse
abwehren zu können. Diese von der Regierung gewollten
planwirtschaftlichen Elemente werden die Ineffizienz
des gesamten Systems weiter steigern, am grundsätzlichen
Problem jedoch nichts ändern. Finanzielle Mittel gehen
der eigentlichen Behandlung verloren! (12/07)
St
An
Niedergang der Ärzteschaft
Bis vor fast 25 Jahren
war die Kassenarztwelt noch halbwegs in Ordnung - aber wie
ging es ab 1985 weiter? Es begann der unaufhaltsame Abstieg
der Kassenärzteschaft. Jeder KV-Vorsitzende ab 1985 machte
mehr oder weniger schwere Fehler.
Der erste war Prof. Häußler, der im Rahmen einer
Gebührenordnungsreform ohne Not ein Honorarbudget mit
den Kassen vereinbarte, das nach Abschluss der Erprobungsphase
wieder aufgehoben werden sollte. Die Kassen haben das geschickt
verhindert, das Dauerbudget war da. Ein Dr. Oesingmann
verdiente sich als Multifunktionär eine goldene Nase,
die Sache der Kassenärzte brachte er aber nicht voran.
Danach Dr. Schorre: eigentlich aus der Opposition gekommen
freundete er sich schnell mit dem System an und erfand das
Individualbudget. In der irrigen Annahme, es würden
zu viele überflüssige Leistungen erbracht, sollte
die Arbeitsleistung an das niedrige Niveau des Honorars angepaßt
werden. Durch Schorres Irrtum mußten die Ärzte
schließlich dauerhaft 30% Gratisleistung
erbringen.
Gesundheitsminister Horst Seehofer schrieb die Budgets
ins Gesetz und führte die 6-Jahre Zulassungssperre
für Systemaussteiger ein. Damit hatte er die Niedergelassenen
in eine Lage gebracht aus der Entrinnen kaum mehr möglich
war. Man fragt sich wie solche Gesetze in einem Rechtsstaat
überhaupt möglich sind. Eine verfassungsrechtliche
Überprüfung fand jedenfalls nie statt.
Schließlich kam der Hoffnungsträger, ein Betriebswirt
und Arzt: Dr. Köhler. Sein Konzept: eine betriebswirtschaftlich
kalkulierte Gebührenordnung, welche die Unterfinanzierung
des Systems beweisen sollte. Diese Intention ist mit dem EBM
2009 verwirklicht worden: statt notwendiger 6,5 Cent Punktwert
gibt es nur 3,5 Cent. Der Beweis wurde zwar erbracht, Köhler
selbst ist jedoch komplett gescheitert und will beim Verhandlungspartner
AOK unterkommen. (2/09).
Kostenexplosion im Gesundheitswesen
gabs nie!
Gesundheitsökonom Prof.Rürup
(SPD): Kostenexplosion im Gesundheitswesen hat es nie gegeben!
Alt-Bundespräsident Rau: Kostenentwicklung
im Gesundheitswesen hat Normalmaß. Der Bundespräsident
wies darauf hin, dass die Kostenexplosion im Gesundheitswesen
bei näherer Betrachtung auf "Normalmaß"
schrumpfe. "Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt
war in den vergangenen zehn Jahren immer etwa gleich hoch."
DIW-Studie zum Gesundheitswesen: Von
Kostenexplosion keine Rede! So habe sich der Anteil der
Krankenkassenausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 1975
bis 1998 lediglich von 5,7 auf 6,0 Prozent erhöht. "Von
einer Kostenexplosion im Gesundheits-wesen kann also keine
Rede sein".
Bitte lesen Sie selbst nach:http://www.igsf.de/html/schriftenreihe.htm
Beske-Studie: Politik hat Milliardenschulden
der Kassen mitverursacht. Eine Studie hat ergeben, daß
der durchschnittliche Beitragssatz in der GKV ohne die politischen
Vorgaben der letzten Jahre um 2,3% niedriger liegen könnte,
als es heute der Fall ist. Manche Quellen gehen sogar von
8% Beitragssenkungsmöglichkeit aus, wenn der Staat
seine eigenen Aufgaben auch selbst bezahlen würde anstatt
sie auf die Sozialkassen abzuwälzen. Lesen hier
nach.
FAZIT: Es hat niemals eine durch die
Medizin oder die Arzthonorare verursachte Kostenexplosion
gegeben - und das bei weitgehendender Teilhabe am medizinischem
Fortschritt für alle. Dieser Begriff wird von den
Politikern nur benutzt, um vom eigenen Fehlverhalten abzulenken
und den Ärzten die Schuld zuzuschieben.
Carlos A.
Gebauer: Frankfurter Plädoyer für eine herrschaftsfreie
Medizin, nachzulesen hier.
(4/06)
Grundrechte werden Vertragsärzten
verweigert
Das Bundesverfassungsgericht stellte schon im
Jahre 1993 allgemein zutreffend fest, daß die grundrechtlich
geschützte Freiheit, einen Beruf auszuüben, untrennbar
mit der Freiheit verbunden ist, eine angemessene Vergütung
zu fordern. Wie tief sind wir eigentlich in Deutschland gesunken,
wenn ein solcher elementarer Grundrechtsanspruch ...
den Vertragsärzten ... beharrlich verweigert
wird? (Prof. Sodann, 01.03.06)
Von der kontinuierlichen Liberalisierung, die die Grundrechtsrechtsprechung
in andere Teile der Wirtschafts- und Sozialordnung hineingetragen
hat, ist das Gesundheitsrecht ausgespart geblieben. ... Nach
wie vor ist das Gesundheitsrecht in seinem Kern ein
um sich selbst kreisendes Sonderrecht. - Eberh. Schmidt-Aßmann,
Heidelberg (2004)
Der SGB V § 69 setzt das Grundgesetz Artikel 3, Abs.1
für Vertragsärzte außer Kraft, wie im Arztwiki
nachzulesen ist. Vom Staatsunrecht einmal abgesehen,
zeigt dieses skrupel- lose Vorgehen der Bundesregierung wie
hoch ihr das Wasser am Halse steht.
Wir haben genug von Glorreichen, Nazis, Neonazis, Kommunisten
und "Sozialgerechten", von Gleichmachern und Überwachern,
von Bürokraten oder sachzwanggebundenen Funktionären.
Wir müssen jetzt agieren! (7/06)
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